Neue Tarife für die Sofortrente

August 30th, 2010 von admin

Die Sofortrente ist ein Sonderfall einer privaten Rentenversicherung: Der Versicherte zahlt einmalig eine größere Summe in seinen Vertrag ein. Dann erhält er ohne Wartezeit monatliche Rentenzahlungen – lebenslang.

Die Sofortrente ist ein Sonderfall einer privaten Rentenversicherung: Der Versicherte zahlt einmalig eine größere Summe in seinen Vertrag ein. Dann erhält er ohne Wartezeit monatliche Rentenzahlungen – lebenslang. Interessant ist dieses Modell für all jene, die eine Erbschaft gemacht haben oder deren Kapitallebensversicherung fällig wird. Der Clou: Inzwischen sind moderne, flexible Produkte auf dem Markt, die neben der monatlichen Leibrente auch Kapitalentnahmen erlauben. 

Leistungen sind steuerlich begünstigt Bei einer Rentenzahlung aus einer privaten Rentenversicherung werden die Renten nur mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert (§ 22 Abs. 1 EStG).  

  • Rechenbeispiel:  Ein Mann, 65 Jahre alt, erhält 1.000 Euro Rente. Der Ertragsanteil beträgt 18 %. Das heißt, dass von den 1.000 Euro nur 180 Euro der Besteuerung unterliegen. Unterstellt man einen Steuersatz von 30 %, wären also von den 1.000 Euro Rente nur 54 Euro an Steuern zu bezahlen. Anders ausgedrückt: Von den 1.000 Euro Rente bleiben netto 946 Euro.

Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten.  

Wie alle privaten Rentenversicherungen kann auch die Sofortrente auf die individuellen Anforderungen zugeschnitten werden. Abhängig von Anbieter und Tarif stehen folgende Leistungen zur Wahl: 

Finanzieller Schutz der Familie erforderlich? Mit einer Sofortrente kann auch die Familie abgesichert werden:  

  • Entweder über eine Hinterbliebenen-Zusatzversicherung, bei der nach dem Tod des Versicherten der Partner eine lebenslange Rente erhält
  • Oder es wird eine Rentengarantiezeit vereinbart, die festlegt, über welchen Zeitraum die Rente mindestens ausgezahlt wird – wenn nicht an den Versicherten selbst, dann an seine Familie
  • Eine andere Variante ist die Vereinbarung einer Prämienrückgewähr, bei der der Einmalbeitrag (abzüglich der bereits geleisteten Rentenzahlungen) an die Erben in einer Summe ausgezahlt wird.

Möglichkeit zur Kapitalentnahme gewünscht? 

In der Vergangenheit haben sich zahlreiche Interessenten dann doch gegen eine Sofortrente entschieden, weil sie auf eine gewisse finanzielle Flexibilität nicht verzichten wollten. Inzwischen sind jedoch moderne Produkte auf dem Markt, die eine (Teil-) Kapitalentnahme erlauben. So hat der Versicherte die beruhigende Gewissheit, auch auf unerwartete Ereignisse angemessen reagieren zu können. 

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Neue Sofortrente der Baloise Life

September 12th, 2011 von admin

RentaProtect, so heißt die neue sicherheitsorientierte Sofortrente gegen Einmalbeitrag der Baloise Life

Baloise Lifegarantierteine sofort beginnende lebenslange Leibrente, Bei positivem Kapitalmarktverlauf erhöht sich die Garantierente auf ein neues Garantieniveau, nach Beginn der Rentenbezugszeit erfolgt die Betrachtung auf Jahresbasis.

Im Todesfall wird das Guthaben des Portfolios ausbezahlt! Es wird jedoch mindestens der eingezahlte Beitrag abzüglich bereits gezahlter Renten an die Hinterbliebenen ausgezahlt!

Die laufenden Rentenzahlungen unterliegen mit dem Ertragsanteil der Einkommenssteuer (der Ertragsanteil hängt vom Alter des Rentenempfängers ab)

  • Eine der höchst garantierten Sofortrente am Markt
  • Rente kann nicht fallen, sie kann steigen oder
    konstant bleiben
  • keine marktübliche Treuhänderklausel
  • 3% lineare Zinsgarantie pro Jahr
  • Transparente Abschluss.- und Verwaltungskosten
  • keine Abgeltungsteuer auf Ihre Rente
  • Auf Wunsch mit Partnerrente
  • Chance auf Rentenerhöhungen durch Performance-Bonus

Dies alles garantiert Ihnen eine der größten und finanzstärksten Schweizer Versicherungsgruppen (seit 1863), die Basler Gruppe

Informationen zur Sofortrente BaloiseLife RentaProtect

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Sofortrente news | Swiss Life bestätigt A im Assekurata-Rating

August 15th, 2011 von admin

Swiss Life in Deutschland bestätigt im Assekurata-Folgerating das insgesamt gute Rating. Dabei kann die Gesellschaft in den Teilqualitäten Sicherheit, Erfolg, Gewinnbeteiligung und Kundenorientierung die Vorjahresurteile bestätigen. In der Teilqualität Wachstum verbessert sich die Gesellschaft auf ein sehr gutes Urteil (Vorjahr: gut).

Sofortrente news | Swiss Life bestätigt A im Assekurata-Rating 

Swiss Life in Deutschland bestätigt im Assekurata-Folgerating das insgesamt gute Rating. Dabei kann die Gesellschaft in den Teilqualitäten Sicherheit, Erfolg, Gewinnbeteiligung und Kundenorientierung die Vorjahresurteile bestätigen. In der Teilqualität Wachstum verbessert sich die Gesellschaft auf ein sehr gutes Urteil (Vorjahr: gut).

Swiss Life in Deutschland weist eine sehr gute Unternehmenssicherheit auf. Diese zeigt sich vor allem in einer überdurchschnittlichen Eigenkapitalquote von 2,28 % (Markt: 2,20 %). Zu der insgesamt sehr guten Risikosituation des Unternehmens tragen die klar strukturierte und sicherheitsorientierte Steuerung der Kapitalanlagen entscheidend bei. Nach Auffassung von Assekurata profitiert Swiss Life in Deutschland zudem von der engen Einbindung in den Gesamtkonzern. Daher verfügt es über ein sehr fortschrittliches Risikomanagementsystem, das auf die Anforderungen des EU-weiten aufsichtsrechtlichen Solvenzsystems ausgerichtet ist.

Verbesserte Kostenentwicklung und Neuausrichtung der bAV-Verwaltung

Im Jahr 2010 wächst der Rohüberschuss der Gesellschaft von 167,7 Mio. Euro auf 288,1 Mio. Euro. Damit entspricht der erzielte Rohüberschuss einer theoretischen Verzinsung der Kundenguthaben von 2,38 % und liegt über dem vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlichten Marktwert von 2,15 %. Wesentlicher Treiber hierfür ist unter anderem die verbesserte Kostenentwicklung des Unternehmens. Hier wirken sich bereits die zuletzt von Swiss Life in Deutschland angestoßenen Kosteneinsparungsmaßnahmen positiv aus. Diese werden nach Ansicht von Assekurata auch künftig die Kosteneffizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft weiter steigern.

Beispielsweise hat das Unternehmen jüngst alle Verwaltungseinheiten der betrieblichen Altersvorsorge in einer „neuen“ übergreifenden bAV-Gesellschaft, der Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, zusammengefasst. Swiss Life erreicht in Deutschland erneut ein sehr gutes Urteil in der Teilqualität Kundenorientierung.

Voll zufriedenstellende Gewinnbeteiligung und sehr gutes Wachstum

Die Teilqualität Gewinnbeteiligung/Performance bewertet Assekurata im aktuellen Rating weiterhin mit voll zufriedenstellend. Hintergrund sind die nach wie vor begrenzten Stabilisierungspotenziale aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB). Zudem senkte die Gesellschaft ihre laufende, deklarierte Verzinsung für das Neugeschäft zuletzt von 4,10 % auf 3,80 %. Zwar verbessert Swiss Life in Deutschland damit nach Auffassung von Assekurata die Rahmenbedingungen für eine stabile und dauerhaft finanzierbare Gewinnbeteiligung. Gleichzeitig liegt das Unternehmen mit dieser aktuellen Verzinsung der Versichertenguthaben deutlich unter dem Marktniveau von 4,06 %.

Die Wachstumsentwicklung von Swiss Life in Deutschland verbessert sich im Vergleich zum Vorjahr (gut) deutlich und wird im Folgerating mit sehr gut bewertet. Nach gebuchten Bruttoprämien wächst das Unternehmen 2010 um 4,18 % (GDV-Marktwert: 7,12 %). Im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre wächst es um 3,78 %. Die insgesamt sehr gute Wachstumslage spiegelt sich auch in den Kennzahlen zur Wachstumsnachhaltigkeit wider. So liegt das Abgangs-Zugangs-Verhältnis bei Swiss Life in Deutschland mit 80,84 % (Vorjahr: 126,23 %) auf einem niedrigen Niveau.

Quelle: AssCompact

Informationen Sofortrente

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Sofortrente news | Bundesfinanzministerium regelt steuerliche Begleitung der Anhebung der Altersgrenzen in der Altersversorgung

August 15th, 2011 von admin

Aufgrund der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters in der gesetzlichen Rentenversicherung von 65 auf 67 Jahren wurde im Rahmen der privaten und betrieblichen Altersversorgung der steuerlich begünstigte frühestmögliche Auszahlungszeitpunkt vom 60. auf das 62. Lebensjahr der steuerpflichtigen Versicherten Person angehoben.

Aufgrund der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters in der gesetzlichen Rentenversicherung von 65 auf 67 Jahren wurde im Rahmen der privaten und betrieblichen Altersversorgung der steuerlich begünstigte frühestmögliche Auszahlungszeitpunkt bei ab dem 01.01.2012 abgeschlossenen Verträgen (Riester / Basisrente / private Rentenversicherung) bzw. Neuzusagen (betriebliche Altersversorgung) vom 60. auf das 62. Lebensjahr der steuerpflichtigen Versicherten Person angehoben.

Nun hat sich das Bundesfinanzministerium (BMF) dazu geäußert, wie Vertragsänderungen bei bestehenden Verträgen ab 2012 auswirken. Dabei ist z.B. an Beitragserhöhungen und auch an Laufzeitverlängerungen zu denken.

1. Private Renten- und Lebensversicherungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. EStG

Die steuerliche Behandlung von 2012 vorgenommenen Vertragsänderungen richtet sich nach den Grundsätzen, die das BMF für die sog. Vertragsnovationen aufgestellt hat (BMF-Schreiben vom 22.08.2002 und vom 01.10.2009, Rz. 67 ff.). Dort wird geregelt, wann ein Vertrag ganz oder teilweise zu einem Neuvertrag aus steuerlicher Sicht führt. Ist dies der Fall, so fangen die Fristen jeweils insoweit neu an zu laufen.

Es bleibt sowohl für Verträge, die vor dem 01.01.2005, wie für Verträge, die nach dem 01.01.2005 (Alterseinkünftegesetz) abgeschlossen wurden, bei den alten Novationsregelungen. D.h. Vertragsanpassungen, die bereits beim ursprünglichen Vertragsabschluss vereinbart wurden oder aufgrund eines bei Vertragsabschluss hinreichend bestimmten Optionsrechts vorgenommen werden, wirken sich auf die steuerliche Behandlung der späteren Leistungen nicht aus. Ab 2012 vorgenomme Vertragsanpassungen hingegen, bei denen es sich um eine steuerlich relevante Vertragsänderung handelt (insbe. nachträgliche, nicht bei Vertragsabschluss vereinbarten Beitragserhöhungen / Zuzahlungen / Verlängerungen der Beitragszahlungsdauer / Veränderungen der Vertragslaufzeit), führen “insoweit” zu einem neuen Vertragsabschluss. Daher kann die auf der Vertragsänderung beruhende Kapitalauszahlung erst nach Ablauf von 12 Jahren seit der Vertragsänderungen und nach Vollendung des 62. Lebensjahres von der Sonderregelung profitieren, dass die Kapitalauszahlung insoweit nur mit dem hälftigen Unterschiedsbetrag besteuert wird.

Neu und wichtig für die Praxis: Steuerunschädlich ist, wenn die Vertragslaufzeit aufgrund der Anhebung der Altersgrenzen verlängert wird. Allerdings ausschließlich für den Fall, dass der ursprüngliche Vertrag eine Versicherungsleistung mit Vollendung des 65. Lebensjahres vorsah und die Verlängerung einschließlich fortlaufender Beitragszahlung bis höchstens zum 67. Lebensjahr vorgenommen wird.

2. Riester-Renten

Beitragserhöhungen bei vor 2012 abgeschlossenem Riesterrenten können unter Beibehaltung des Endalters 60 auch nach 2011 vorgenommen werden. Alle Beiträge sind förderfähig und werden insgesamt nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG besteuert. Es gelten ausdrücklich nicht die steuerlichen Novationsregeln, d.h. es können Beitragserhöhungen auch nachträglich vereinbart werden.

Soweit allerdings durch sog. Überzahlung Leistungen eines Riestervertrages auf Beiträgen beruhen, die nach 2012 erfolgten, eine steuerliche Novation darstellen und nicht nach §§ 10a, 79 ff. EStG förderfähig sind, gelten die gleichen Vorgaben wie für private Rentenversicherungen nach § 20 Abs. 1 Nr.6 EStG.

3. Basisrenten

Da die Leistungen insgesamt gemäß § 22 Nr. 1 S. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG besteuert werden, sind alle Formen von Vertragsänderungen unschädlich und es kommt auch nicht darauf an, dass die Beiträge im Rahmen des möglichen Sonderausgabenabzugs nach §§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b Abs. 3 EStG steuermindern anzusetzen sind.

4. Betriebliche Altersversorgung

Die Regelungen zur privaten Altersversorgung gelten auch für die betriebliche Altersversorgung. Hier sind also die Novationsregelungen zu beachten und es kann steuerunschädlich nur eine Vertragsverlängerung vom 65. auf das 67. Lebensjahr erfolgen.

Diese Regelungen machen – auch für den Fachmann – die Materie deutlich komplexer. Dies gilt insbes. für die Frage der Novation, die mit zu den undurchsichtigsten Regelungen für Verbraucher wie Fachmann gehört.

Informationen zur Sofortrente

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Sofortrente news | PflegeKonto für Ältere mit Kaufkraft

August 10th, 2011 von admin

IDEAL hat eine Rentenversicherung auf den Markt gebracht, die speziell die Zielgruppe im Alter von 55 bis 59 Jahren anspricht. Das ist der Teil der Bevölkerung mit einer besonders hohen Kaufkraft.

Sofortrente news | PflegeKonto für Ältere mit Kaufkraft table{border-width:1px; border-style:solid; border-color:black;} p, ul, ol{font:13px “Arial,Helvetica,sans-serif”;} body{margin-top:15px;margin-left:10px};background-color:#ffffff;a:link{color:#0000EE !important;} a:visited {color:#0000EE !important;} a:hover {color:#0000EE !important;} a:active {color:#0000EE !important;} a:focus {color:#0000EE !important;}


 IDEAL hat eine Rentenversicherung auf den Markt gebracht, die speziell die Zielgruppe im Alter von 55 bis 59 Jahren anspricht. Das ist der Teil der Bevölkerung mit einer besonders hohen Kaufkraft.

Das IDEAL PflegeKonto ist eine Rentenversicherung per Einmalbeitrag mit einer garantierten Verzinsung, einer Überschussbeteiligung und Flexibilität in allen Lebensphasen. IDEAL hält es für besonders geeignet für Kunden, die über einen größeren Geldbetrag verfügen oder frei werdende Gelder erwarten, etwa aus einer Abfindung oder einer Erbschaft.

Der Rentenzahlungsbeginn kann beliebig vorverlegt werden. Statt der Rentenzahlung kann auch eine einmalige Kapitalabfindung gewählt werden. Teilauszahlungen und jederzeitige Zuzahlungen sind ebenso möglich. Zu dem Produkt gehört auch eine Option auf den späteren Abschluss einer privaten Pflegeversicherung ohne Gesundheitsfragen. Der Kunde kann zu Beginn der Rentenzahlung entscheiden, ob er die Option ausüben möchte, um für Schwer- und Schwerstpflegebedürftigkeit vorzusorgen (Pflegestufen II und III).

Der Beitrag für die IDEAL PflegeRente wird direkt aus der Altersrente des Pflegekontos finanziert. Er darf bis zu 50% der garantierten Altersrente aus dem Pflegkonto betragen. Somit werden finanzielle Verluste im Falle der Pflegebedürftigkeit vermieden und dadurch Immobilien und andere Vermögenswerte gesichert.

Quelle: AssCompact

Informationen zur Sofortrente und Pflegerente

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Sofortrente news | Zinserhöhung für das Allianz Park Depot

Mai 12th, 2011 von admin

Zinserhöhung für das Allianz Park Depot.
2,00 Prozent p. a. für einen Zeitraum von drei Monaten. Danach können Sie wieder über Ihr Geld verfügen – oder es weiter für sich arbeiten lassen.

Volle Flexibilität bei 2,00 Prozent Zinsen.

Das ParkDepot bietet eine intelligente Lösung, wenn Sie attraktive Zinsen kassieren und dennoch flexibel bleiben wollen. Aktuell erhalten Sie 2,00 Prozent p. a. für einen Zeitraum von drei Monaten. Danach können Sie wieder über Ihr Geld verfügen – oder es weiter für sich arbeiten lassen.

Und wenn Sie das Geld doch einmal früher benötigen? Kein Problem. In diesem Fall wird lediglich ein Zinsabschlag fällig.

  • attraktive 2,00 Prozent Zinsen p. a. für drei Monate
  • unbegrenzte Anlagesumme
  • Zuzahlungen jederzeit möglich
  • keine langfristige Laufzeit-Bindung
  • Informationen zum ParkDepot und der Sofortrente

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