{"id":168,"date":"2011-02-21T18:11:07","date_gmt":"2011-02-21T18:11:07","guid":{"rendered":"http:\/\/www.finanzmanager24.eu\/wordpress\/?p=168"},"modified":"2011-02-21T18:11:07","modified_gmt":"2011-02-21T18:11:07","slug":"sozialversicherung-krankenversicherung-steuererklaerung-2010","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.finanzmanager24.eu\/de\/sozialversicherung-krankenversicherung-steuererklaerung-2010\/","title":{"rendered":"PKV NEWS &#8211; Sozialversicherung &#8211; Steuererkl\u00e4rung 2010"},"content":{"rendered":"<h1><strong>PKV NEWS &#8211; Sozialversicherung &#8211; Steuererkl\u00e4rung 2010<\/strong><\/h1>\n<h2><strong>Wer <a title=\"gestzlich Krankenversichert\" href=\"http:\/\/www.finanzmanager24.com\" target=\"_blank\">freiwillig gesetzlich krankenversichert<\/a> ist, muss bei der Steuererkl\u00e4rung 2010 gut aufpassen: Das Finanzamt k\u00f6nnte durchschnittlich 1000 Euro zu viel von den etwa 4,5 Millionen Betroffenen verlangen.<\/strong><\/h2>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p><em>Von Manfred Sch\u00e4fers<\/em><\/p>\n<p>Zigtausenden Arbeitnehmern droht ein zu hoher Steuerbescheid f\u00fcr 2010, wenn sie nicht aufpassen und ungepr\u00fcft die Zahlen aus den Entgeltbescheinigungen der Arbeitgeber in die Steuerformulare \u00fcbertragen. Die Rede ist von durchschnittlich 1000 Euro, die das Finanzamt von denen zu viel verlangen k\u00f6nnte, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind. Das sind nach Angaben des Gesundheitsministeriums knapp 4,5 Millionen Menschen.<\/p>\n<p>Das Bundesfinanzministerium hat den Arbeitgebern empfohlen, die Lohnsteuerbescheinigung 2010 zu korrigieren, \u201ewenn dies wirtschaftlich zumutbar erscheint\u201c. Arbeitgeber, Steuerberater und Lohnb\u00fcros f\u00fcrchten den zeitlichen und finanziellen Mehraufwand &#8211; den ihnen die Finanzverwaltung mit unklaren Vorgaben eingebrockt hat. Man gehe daher davon aus, dass Finanz\u00e4mter die notwendigen Korrekturen \u00fcbern\u00e4hmen, hie\u00df es bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverb\u00e4nde.<\/p>\n<h3><strong>Knapp 3600 Euro k\u00f6nnten zu viel besteuert werden<\/strong><\/h3>\n<p>Betroffen k\u00f6nnen alle sein, die mehr als 45.000 Euro im Jahr verdienen. Wie das auf die Arbeit von Steuerberatern spezialisierte Software-Unternehmen Datev berechnet hat, geht es damit um knapp 3600 Euro, die m\u00f6glicherweise zu viel besteuert werden. Wie sich das letztlich auf die Steuerlast auswirkt, h\u00e4ngt vom Einzelfall ab. Ein lediger Arbeitnehmer, der 60.000 Euro verdient, k\u00f6nnte etwa 1600 Euro zu viel Steuer zahlen, wie dem interaktiven Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums zu entnehmen ist. Der Fehler betreffe nur den Entgeltbescheid, nicht die Lohnsteuerabf\u00fchrungen des vergangenen Jahres, hob Datev-Sprecher Peter Willig auf Nachfrage hervor.<\/p>\n<p>Die Betroffenen k\u00f6nnen aus diesem Grund nicht auf eine Erstattung hoffen, sondern m\u00fcssen darauf achten, dass sie nicht f\u00e4lschlicherweise nachzahlen m\u00fcssen. Das Tohuwabohu betrifft nur das Jahr 2010. Seit vergangenem Jahr werden die Krankenversicherungsbeitr\u00e4ge weit mehr als fr\u00fcher steuerlich ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<h3><strong>Datev und SAP weisen jede Schuld von sich<\/strong><\/h3>\n<p>Die Gesellschaften wie Datev und SAP, die f\u00fcr die Arbeitgeber die Programme f\u00fcr das Ausf\u00fcllen der Entgeltbescheide schreiben, verweisen auf die Vorgaben der Finanzverwaltung. Es sei nur um den Arbeitnehmerbeitrag gegangen. \u201eEs gab keine Unklarheit, kein Interpretationsbed\u00fcrfnis\u201c, sagte der Datev-Sprecher. Alle Anwender h\u00e4tten die Vorgabe auch gleich verstanden, h\u00e4tten daher in den entscheidenden Zeilen 25 und 26 nur den Arbeitnehmeranteil bescheinigt. Doch weil die Finanzverwaltung in ihren Programmen den Arbeitgeberanteil nochmals abzieht, wird damit der Vorsorgeaufwand im Ergebnis zu niedrig ausfallen.<\/p>\n<p>Das Bundesfinanzministerium h\u00e4lt rechtfertigend dagegen, man habe im BMF-Schreiben vom 23. August 2010 klargestellt, dass der gesamte Beitrag des freiwillig versicherten Arbeitnehmers in den Zeilen 25 und 26 zu bescheinigen sei, also die Arbeitgeberzusch\u00fcsse nicht von den Arbeitnehmerbeitr\u00e4gen abzuziehen seien. In Zeile 24 sei dieser Arbeitgeberanteil nochmals als Korrekturposten auszuweisen.<\/p>\n<p>Dem Arbeitnehmer kann die Schuldfrage egal sein. F\u00fcr ihn ist es wichtig, dass die Beitr\u00e4ge richtig ausgewiesen werden, damit das Finanzamt nicht einen zu geringen Betrag ber\u00fccksichtigt. Vergangenes Jahr betrug der Satz f\u00fcr die <a title=\"Krankenversicherung\" href=\"http:\/\/www.finanzmanager24.com\" target=\"_blank\">Krankenversicherung<\/a> 14,9 Prozent. Beitr\u00e4ge wurden bis zu einem Einkommen von 45.000 Euro erhoben. So kommt man auf h\u00f6chstens 6705 Euro, die normalerweise der Arbeitgeber f\u00fcr den Arbeitnehmer an die Krankenkasse \u00fcberweist. Wenn der mehr als 45.000 Euro verdient und in Zeile 25 eine andere Zahl steht, dann droht etwas schiefzulaufen, was teuer werden kann.<\/p>\n<p>Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2011.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zigtausenden Arbeitnehmern droht ein zu hoher Steuerbescheid f\u00fcr 2010, wenn sie nicht aufpassen und ungepr\u00fcft die Zahlen aus den Entgeltbescheinigungen der Arbeitgeber in die Steuerformulare \u00fcbertragen. Die Rede ist von durchschnittlich 1000 Euro, die das Finanzamt von denen zu viel verlangen k\u00f6nnte, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind. 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