Private Berufsunfähigkeits- und Unfallpolicen – Strahlenschäden sind nicht versichert
Während im Atomkraftwerk Fukushima ein paar Dutzend Techniker verzweifelt versuchen, das Schlimmste zu verhindern, befinden sich nach Auskunft des Auswärtigen Amts noch etwa 1000 Deutsche im Großraum von Tokio. Tragen sie aufgrund einer radioaktiven Verseuchung bleibende gesundheitliche Schäden davon, leisten privat abgeschlossene Unfall- und Berufsunfähigkeitspolicen nicht. Wer für ein Unternehmen vor Ort ist, hat aber die Chance auf eine Entschädigung durch die Berufsgenossenschaft oder die gesetzlichen Unfallkassen.